Gestern Nachmittag erhielt ich einen Anruf von unserem Verkäufer: Die Konstruktion des Hauses muss aus statischen Gründen geändert werden da der Untergrund an der Stelle, an der Haus 3 mit dem Elbe-Penthouse gebaut wird, nicht genügend tragfähig ist.
Geplant war, das Haus mit einem halben Keller zu bauen, die andere Hälfte des Hauses würde auf einer Fundamentplatte stehen, so wie es bei Haus 4 und 5 auch der Fall ist. Bei Haus 3 könnte es gegebenenfalls unter Umständen früher oder später passieren, dass die Platte absackt und das Haus dann reisst. Da unsere Wohnung über beide Flächen reicht, also über den Keller und über die Platte, hätten wir dann eine natürliche Belüftung und eine Stufe mitten in der Wohnung. Es soll ja schick sein, auf verschiedenen Ebenen zu wohnen. Aber unter diesen Umständen verzichte ich gern darauf.
Um diesen GAU zu vermeiden, bekommt Haus 3 jetzt einen Vollkeller, dann ist die Stabilität wieder hergestellt. Eine alternative wäre gewesen, die eine Haushälfte auf Gründungspfähle zu setzen. Der jetzt gewählte Vollkeller ist aber wohl doch besser.
Der Bauträger braucht dazu unsere schriftliche Zustimmung, deshalb kam gestern die telefonische Ankündigung. Auf den Preis unserer Wohnung wird sich das nicht auswirken. Die 2. Kellerhälfte wird anderweitig vermarktet. Allerdings rechnet man nicht damit, die anfallenden Extrakosten in Höhe von Eur 50.000 vollständig wieder herein zu bekommen.
Mir ist es rätselhaft, wieso man die Bodenbeschaffenheit nicht an allen 6 Standorten für die Häuser im Vorwege geprüft hat. Aber bin ich ein Fachmann für solche Dinge?